Lindner erwägt offenbar Milliardenrückzahlung an Banken

Bei den Geldern handelt es sich um die bei den Instituten erhobene Bankenabgabe der Jahre 2011 bis 2014. Eine Überführung der Mittel in den normalen Haushalt sei eventuell nicht verfassungskonform.
Bundesfinanzminister Christian Lindner. | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber
Bundesfinanzminister Christian Lindner. | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber
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Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium erwägt einen Milliardenbetrag an Banken zurückzuzahlen. In einem Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel an den Finanzausschuss des Bundestages heißt es, Altmittel aus der bei den Instituten erhobenen Bankenabgabe der Jahre 2011 bis 2014 könnten an die Geldhäuser zurückgegeben und dann für die Transformation der Wirtschaft genutzt werden. Insgesamt geht es um rund 2,2 Mrd. Euro. 

Es gebe beim Umbau der Wirtschaft hin zu klimafreundlichen Prozessen erheblichen Finanzbedarf. Die Kreditbranche habe sich bereiterklärt, zurückfließende Mittel verbindlich für diesen Zweck zu nutzen, so Hessel in dem Schreiben von dieser Woche, das Reuters vorlag. Aus Sicht des Finanzministeriums könnte dies die Transformation unterstützen. 

Kabinett muss im Mai entscheiden

Finanzkreisen zufolge muss das Kabinett voraussichtlich im Mai über die Verwendung der Mittel entscheiden. Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende forderte, das Geld nicht an die Banken auszuschütten, sondern für andere Zwecke zu nutzen - etwa den Abbau von Schulden. ”Die Banken müssen an der Begleichung der Kosten aus der Finanzkrise beteiligt werden”, sagte Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick. Der deutsche Staat habe über 70 Mrd. Euro in die Rettung von Banken seit der globalen Finanzkrise von 2008 gesteckt, etwa die Hypo Real Estate oder die Commerzbank.

Ab 2015 wurde - als eine Konsequenz aus der Finanzkrise - europaweit eine Bankenabgabe erhoben. Die Gelder daraus fließen in den europäischen Bankenabwicklungsfonds SRF. Deutschland hatte aber bereits seit 2011 eine nationale Abgabe erhoben, deren Altmittel aus dem Zeitraum bis 2014 noch im nationalen Restrukturierungsfonds RSF liegen und von der Bundesbank angelegt werden. Demnächst kann der Bund nun die Mittel anders einsetzen als bislang vorgegeben. 

Auch Teiltilgung der Schulden des Bankenrettungsfonds SoFFin möglich

FDP-Politikerin Hessel, eine Vertraute von Bundesfinanzminister Christian Lindner, schrieb an den Finanzausschuss, eine Überführung der Mittel in den normalen Haushalt sei möglicherweise nicht verfassungskonform. Zulässig wäre aber eine Rückzahlung an die Institute oder eine Teiltilgung der Schulden des Bankenrettungsfonds SoFFin, dessen Fehlbetrag Ende 2021 bei 22,8 Mrd. Euro gelegen habe. Letzteres wäre allerdings auch mit rechtlichen Risiken verbunden, so Hessel. 

Dem widerspricht ein Gutachten von Professor Ekkehart Reimer vom Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg, das das Finanzministerium selbst in Auftrag gegeben hatte. Darin heißt es, dass die Banken keinen Anspruch auf die Ausschützung der Altmittel hätten. ”Der Gesetzgeber kann diese Restmittel auch nicht, jedenfalls nicht in voller Höhe freiwillig an die Kreditinstitute auskehren.” In Betracht käme dagegen eine Teiltilgung der SoFFin-Altlasten.

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