Verbraucherschützer gehen gegen Negativzinsurteil des Oberlandesgerichts Sachsen in Revision
Dieses hat Erhebung von Negativzinsen durch die Sparkasse Vogtland für rechtens erachtet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kam zu einem ähnlichen Urteil.

von DANIEL ROHRIG
Das sächsische Oberlandesgericht (OLG) in Dresden hat die Erhebung von Negativzinsen durch eine Sparkasse als zulässig eingestuft. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland.
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