Olearius' Richter muss gehen

Im Cum-Ex-Verfahren gegen den Mitgesellschafter der Hamburger Warburg Bank, Christian Olearius, muss der Vorsitzende Richter Edgar Panizza nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung seinen Platz räumen. Die 13. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein von der Verteidigung im derzeit anhängigen Zwischenverfahren eingebrachter Befangenheitsantrag begründet sei, sagte eine Gerichtssprecherin.
Verfahren muss neu aufgerollt werden
Gegen Olearius wird im Zusammenhang mit ”Cum-Ex”-Geschäften der Hamburger Privatbank seit Jahren ermittelt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Im vergangenen Jahr war durch Medienberichte bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln Anklage beim Landgericht Bonn erhebt. Über die Zulassung der Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung wird zurzeit in einem sogenannten Zwischenverfahren vor dem Landgericht Bonn verhandelt. Dieses Verfahren muss nun neu begonnen werden.
Die Gerichtssprecherin in Bonn erklärte den Hintergrund der Befangenheitsentscheidung so: In den Dokumenten, die der Vereidigung zur Akteneinsicht gegeben wurden, hätten sich auch nicht aktenkundig gemachte Unterlagen gefunden, die in einem Parallelverfahren für den internen Gebrauch erstellt worden seien. So wurde der Verteidiger - und damit mutmaßlich auch Oleraius selbst - versehentlich über einen Sachverhalt in Kenntniss gesetzt. Er erhielt eine Information, die nicht für ihn bestimmt war.
Peter Gauweiler, einer von Olearius’ Anwälten: ”Die Verwendung dieser Unterlagen führt – so die 13. Strafkammer – dazu, dass Herr Dr. Olearius bei vernünftiger Würdigung der äußeren Umstände Zweifel daran haben darf, dass gegen ihn ein transparentes und objektives Verfahren geführt wird“.
Selten: Kammer setzt den eigenen Richter ab
Das Zwischenverfahren soll nun unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin Marion Slota-Haaf fortgesetzt werden. Die Kammer werde trotz der Panne zeitnah über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, hieß es in Bonn.
Die Verteidiger von Olearius berichteten, der wegen Befangenheit abgelehnte Vorsitzende Richter habe sich zur Vorbereitung der Entscheidung über die Zulassung der Anklage heimlich Unterlagen und richterliche Mitschriften aus einem Cum-Ex-Parallelverfahren vor der 12. Strafkammer beschafft oder beschaffen lassen, die er dem Angeschuldigten und seinen Verteidigern, aber auch den anderen Mitrichtern vorenthalten habe.
Bei der Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch kommt es nicht auf die Frage an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder war. Es genügt eine angesichts der konkreten Umstände verständliche Besorgnis der Voreingenommenheit beim Angeklagten. Selten ist, dass die Strafkammer, wie in diesem Fall, ihren eigenen Richter absetzt.
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