Wirecard-Prozess wird nicht ausgesetzt
Im Münchner Wirecard-Prozess hat das Gericht einen Stopp des Verfahrens um den größten deutschen Bilanzskandal seit 1945 abgelehnt. Die vierte Strafkammer des Landgerichts München I wies jetzt die Aussetzungsanträge zurück, die sowohl die Verteidiger des Ex-Vorstandschefs Markus Braun als auch die Anwälte des früheren Wirecard-Chefbuchhalters Stephan von Erffa gestellt hatten.
Braun-Verteidiger will Wirecard-Prozess aussetzen
Gravierende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien sehen die Richter nicht, wie der Vorsitzende Markus Födisch am zehnten Prozesstag erläuterte. Eine ”effektive Verteidigung” sei nicht beeinträchtigt.
Die Verteidiger werfen der Münchner Staatsanwaltschaft vor, die Verteidigung nachträglich mit Zehntausenden Seiten von Akten und Dokumenten zu überhäufen und den Anwälten andererseits wesentliche Unterlagen vorenthalten zu haben. Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm hatte erklärt, ein ordnungsgemäßes rechtsstaatliches Verfahren sei unter diesen Umständen nicht möglich.
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