Europäische Zentralbank warnt EU-Kommission vor zu milden Basel-III-Regeln

Abweichungen seien sowohl aus einer aufsichtsrechtlichen als auch der Finanzstabilitäts-Perspektive nicht gerechtfertigt. Wenn überhaupt, sollten dies nur vorübergehende Änderungen sein.
Blick auf das EZB-Gebäude | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
Blick auf das EZB-Gebäude | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
reuters

Die EU-Kommission sollte aus Sicht der Europäischen Zentralbank (EZB) bei der Umsetzung der verschärften Kapitalvorschriften für Banken in Europa diese nicht verwässern. Die Notenbank kritisierte mehrere Vorschläge der Kommission, wie Geldhäuser bei der Berechnung ihrer minimalen Kapitalanforderungen künftig vorgehen können, wie aus einer Stellungnahme der EZB hervorgeht. Bedenken hat die Notenbank unter anderem bei Vorschlägen, die den Instituten Abweichungen von den globalen Vorschriften bei der Behandlung ihres Wohnimmobilien-Engagements, ihres Engagements in Unternehmen ohne Kreditrating sowie in Finanzderivaten einräumt.

”Die EZB ist der Ansicht, dass diese Abweichungen von den Basel-III-Standards aus einer aufsichtsrechtlichen und einer Finanzstabilitäts-Perspektive nicht gerechtfertigt sind und Risikobereiche unbehandelt lassen”, heißt es. So sollten diese wenn überhaupt dann nur vorübergehend gelten dürfen.

Basel-III-Reformpaket wurde bereits 2017 beschlossen

Die globalen Bankenaufseher hatten das Basel-III-Reformpaket bereits im Dezember 2017 beschlossen. Insbesondere über die schärferen Kapitalvorgaben war unter dem Stichwort ”Output Floor” hart gerungen worden. Dabei geht es um die internen Risiko-Modelle, mit denen Großbanken in eigener Regie berechnen, wie viel Eigenkapital sie für Geschäfte zur Seite legen müssen.

Die EZB fordert zudem, dass der Output-Floor bei Banken auf der obersten EU-Ebene von Bankengruppen angesetzt werden soll und nicht auf Länderebene. Dabei hat die Notenbank auch eine stärkere europäische Integration des Bankenmarktes im Blick. Die Stellungnahme der EZB sind zwar nicht bindend, sie liefern aber zumeist wichtige Impulse im europäischen Gesetzgebungsprozess.

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