
Auch neun Monate, nachdem Deutschlands höchstes Zivilgericht den Banken ins Buch geschrieben hat, dass sie ihre Kunden um ihre aktive Zustimmung bitten müssen, wenn sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern wollen, lässt die Umsetzung des Richterspruchs noch zu wünschen übrig.
"Bislang zeigt sich, dass das Urteil sehr unterschiedlich von den Kreditinstituten umgesetzt wird, also keine einheitliche Praxis feststellbar ist", sagt eine Sprecherin der BaFin auf Nachfrage von FinanzBusiness. Dabei hatten die Aufseher eigentlich bereits im Oktober 2021 ein Machtwort gesprochen und von den Banken auch die Rückerstattung von Gebühren gefordert, die nun keine rechtliche Grundlage mehr hatten.
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