Bundesrat macht Kartenzahlung an E-Ladesäulen zur Pflicht

Die Entscheidung, ob Betreiber von E-Ladesäulen künftig Kartenzahlung anbieten müssen, ist gefallen. Das Thema war zuvor kontrovers zwischen der Kreditwirtschaft, Verbraucherschützern und Betreibern diskutiert worden.
Hinweisschild auf eine Ladestation | Foto: Colourbox
Hinweisschild auf eine Ladestation | Foto: Colourbox

Der Bundesrat hat heute die neue Ladesäulenverordnung verabschiedet. Somit müssen Betreiber ab 2023 ihren Kunden an neuen Säulen eine Zahlung per Debit- oder Kreditkarte anbieten.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte zuletzt kritisiert, dass die gängigen Karten nicht an jeder Säule akzeptiert werden. Und auch die Verbraucherzentrale beklagte mangelnde Nutzerfreundlichkeit.

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"Die heutige Entscheidung ist richtungsweisend, gibt der Elektromobilität in Deutschland einen wesentlichen Schub. Alle Augen richten sich nun auf die europäische Ebene, wo ebenfalls Regelungen für die Infrastruktur vorbereitet werden, die für die Elektromobilität notwendig ist", kommentiert Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).

Zuvor hatte Bernd Buchholz, Verkehrsminister Schleswig-Holstein (FDP), den Kompromiss gefordert, nur zukünftige große Ladesäulen mit Kartenzahlung auszustatten. "Jede Ladesäule mit einem Kartenterminal kostet 500 bis 1000 Euro mehr." Das würde auch höhere Strompreise für den Kunden bedeuten, weshalb er kleine Säulen von der Regelung ausnehmen wollte. Eine komplette Pflicht für alle Säulen halte er in Zeiten von Apps für veraltet. "Was wir hier derzeit in dieser Verordnung regeln ist ungefähr so schlau wie in Zeiten des Mobilfunks Telefonzellen zu bauen."

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