Commerzbank wehrt sich gegen die Wiedereinstellung von Heike Pauls

Die Bank will die ehemalige Wirecard-Analystin Heike Pauls weiterhin los werden - und legt nun Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts ein, das Pauls die Rückkehr in den Job ermöglicht hätte.
Eine Ampel steht auf Rot vor dem Logo an der Zentrale der Commerzbank. Auf | Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst
Eine Ampel steht auf Rot vor dem Logo an der Zentrale der Commerzbank. Auf | Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

Der Streit zwischen  Ex-Commerzbank-Analystin Heike Pauls und ihrem ehemaligen Arbeitgeber geht in die nächste Runde. Die Bank hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, mit dem sich die frühere Wirecard-Analystin wieder auf ihren alten Arbeitsplatz eingeklagt hatte.

"Wir bestätigen die Berufung", sagte eine Commerzbank-Sprecherin auf Nachfrage von FinanzBusines. Zu dem laufenden Verfahren will sich die Bank nicht weiter äußern. Als erste hat die Wirtschaftswoche über die neue Wendung in dem Streit berichtet.

Wichtige Figur im Wirecard-Skandal

Die Bank hatte Pauls Anfang 2021 gekündigt. Zuvor war die Analystin in die Kritik geraten, weil sie den Zahlungsdienstleister Wirecard aggressiv gegen Vorwürfe verteidigt und einen kritischen Bericht der "Financial Times" als "Fake News" bezeichnet hatte. In ihren Analysen hatte sie die Aktie des mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleisters immer wieder gepusht.

Zudem versorgte Pauls das Wirecard-Management mit Informationen über kritische Investoren, wie aus mittlerweile veröffentlichten Mails hervorgeht. Die schickte Pauls direkt an Wirecards Finanzvorstand und die langjährige Investor-Relations-Chefin des Konzerns.

Erfolgreich zurück geklagt

Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte die Analystin gegen ihren Rauswurf geklagt - und Recht bekommen.

Nach Auffassung des Gerichts war die außerordentliche Kündigung unverhältnismäßig. Die Commerzbank hätte Pauls zunächst abmahnen müssen, auch wenn Pauls ihre "Rücksichtnahmepflicht" gegenüber der Bank verletzt habe. Wann es zur einer erneuten Verhandlung in der Sache vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht kommt, ist noch unklar.

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