Banken müssen an Flutopfer gestundete Kredite nicht automatisch abschreiben

BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler hat die Finanzinstitute aufgefordert, den von der Aufsicht bereitgestellten Handlungsspielraum in dieser Situation zu nutzen.
Flutschäden in Dernau, Ahrtal | Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Augst / Eibner-Pressefoto
Flutschäden in Dernau, Ahrtal | Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Augst / Eibner-Pressefoto
dpa

Banken und Sparkassen können von der Flutkatastrophe betroffene Kunden im Einzelfall die Kredite stunden. Und sie müssen sie auch nicht automatisch abschreiben. Auf diese Möglichkeit hat am Donnerstag die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufmerksam gemacht.

"Die aufsichtlichen Vorgaben geben den Banken ausreichend Handlungsspielraum, den sie in einer derartigen Situation nutzen können", sagte der BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler. Es geht um Kunden, die wegen der Katastrophe ihre Kredite vorübergehend nicht bedienen können.

BaFin verspricht Aufsicht mit Augenmaß

Schon nach Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die BaFin darauf hingewiesen, dass Banken Kredite im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen stunden können, ohne dass der Schuldner deshalb als ausgefallen gilt.

"Wie in der Pandemie werden wir auch nach der Flutkatastrophe Aufsicht mit Augenmaß betreiben. Regeln werden nicht außer Kraft gesetzt, aber angemessen genutzt", betonte Röseler. Finanzinstitute müssen eigentlich grundsätzlich für ausfallgefährdete Kredite Vorsorge treffen, was ihr Ergebnis belastet.

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