
Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigt an, gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig in Berufung gehen zu wollen. Zuvor hatte das Landgericht von der Sparkasse Vogtland erhobene Verwahrentgelte auf Girokonten-Einlagen für grundsätzlich rechtens erklärt.
Richter geben Sparkasse Vogtland bei Verwahrentgelten Recht
Nicht nur für Betroffene im Vogtland ist dieses Urteil enttäuschend und kann in Zukunft teuer werden.
"Nicht nur für Betroffene im Vogtland ist dieses Urteil enttäuschend und kann in Zukunft teuer werden. Deshalb treten wir auch in der nächsten Instanz für die Rechte der Verbraucher*innen ein, um rechtswidrige Negativzinsen zu verhindern", so Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, in einer Mitteilung.
Nach dem heutigen Urteil dürfe die Sparkasse Vogtland sowohl für Bestandskunden als auch für Neukunden auf Girokonten ein Verwahrentgelt erheben. Dies gelte auch, wenn die Sparkasse bereits Kontoführungskosten verlange, argumentiert Hummel.
Verwahrentgelte entsprechen - insbesondere bei Bestandskunden - einer unzulässigen Doppelbepreisung.
"Verwahrentgelte entsprechen - insbesondere bei Bestandskunden - einer unzulässigen Doppelbepreisung", so Hummel. Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht in der Angelegenheit deshalb vor das Oberlandesgericht Dresden.
Die Sparkasse Vogtland sieht sich indes durch das Urteil des Leipziger Landgerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
"Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Finanzbranche", sagt die Sparkasse Vogtland
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