BaFin schafft im Streit um Prämiensparverträge Fakten
In einer Allgemeinverfügung schaffen die Finanzaufseher Fakten: Banken müssen Prämiensparkunden künftig über unwirksame Zinsanpassungklauseln informieren. Hintergrund sind zähe Gerichtsstreitigkeiten über die Verträge.

von ULRIKE BARTH
Die BaFin verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Dazu hat sie heute eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.
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