BaFin schafft im Streit um Prämiensparverträge Fakten

In einer Allgemeinverfügung schaffen die Finanzaufseher Fakten: Banken müssen Prämiensparkunden künftig über unwirksame Zinsanpassungklauseln informieren. Hintergrund sind zähe Gerichtsstreitigkeiten über die Verträge.
Thorsten Pötzsch | Foto: Bernd Roselieb / BaFin
Thorsten Pötzsch | Foto: Bernd Roselieb / BaFin

Die BaFin verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Dazu hat sie heute eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.

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