
Die BaFin verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Dazu hat sie heute eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.
Bereits Ende 2020 hatte die Behörde betroffenen Sparen empfohlen, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. Nun dreht sie das Prinzip um: Betroffene Institute sollen ihren Kunden mitteilen, ob ihnen die Bank aufgrund der verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen gezahlt hat.
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