EU-Kommission plant Milliarden für den Klimaschutz

Geldanlagen mit Umweltsiegel: Klare Kriterien sollen Bürgern und Investoren in der Europäischen Union aufzeigen, welche Finanzprodukte dem Klimaschutz nützen. Die EU-Kommission stellte dazu am Mittwoch ein Paket vor, das Details der sogenannten Taxonomie regeln soll. Hinzu kommen Vorschläge für neue Berichts- und Informationspflichten, um Anlegern einen Überblick zu verschaffen.
Von den Regeln versprechen sich die Befürworter Schub für die Finanzierung des Wandels hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft, für den in den kommenden Jahren hohe Milliardensummen gebraucht werden.
"Mit der ersten Klimataxonomie, die Unternehmen und Anlegern helfen wird, zu beurteilen, ob ihre Anlagen und Tätigkeiten wirklich ökologisch sind, machen wir heute einen großen Schritt nach vorn", sagte Valdis Dombrovskis. Doch der EU-Kommissionsvizepräsident warnt auch: "Das wird nicht billig."
"Der Markt will Klarheit", ergänzte Finanzkommissarin Mairead McGuinness. "Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen. Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird."Die neuen Regeln seien bahnbrechend.
Zankäpfel ausgeklammert
Die Details der Vorschläge sind technisch, doch sind sie auch politisch umstritten, weil Weichen für Finanzströme gestellt werden. Die beiden zentralen Knackpunkte - nämlich ob auch Investitionen in Erdgas- und Atomprojekte nachhaltig sein können - klammerte die Kommission deshalb vorerst aus. Sie sollen später geregelt werden.
Das Paket der Kommission setzt an verschiedenen Stellen an, um Finanzierungen in die gewünschten Bahnen zu lenken und umweltschädliche Aktivitäten zurückzudrängen. Der sogenannte delegierte Rechtsakt zu der seit 2020 geltenden Taxonomie-Verordnung soll definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten "substanzielle positive Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt" haben. Dies bezieht sich unter anderem auf erneuerbare Energien, Industrie, Verkehr und Gebäude.
Daneben steht ein Vorschlag für zusätzliche Berichtspflichten für große Unternehmen - eine Richtlinie namens CSRD. Ziel ist nach Angaben der Kommission, Informationen der Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten vergleichbarer zu machen. Statt bisher 11000 Firmen sollen künftig rund 50000 unter solche Vorgaben fallen. Drittes Element sind Pflichten für Berater, Anleger gezielt auch auf nachhaltige Investments hinzuweisen.
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Heftige Lobbyaktivitäten
Weil es um viel geht, versuchen Interessengruppen seit Wochen, Einfluss auf die Vorschläge zu nehmen. "Es war keine leichte Aufgabe", räumte Dombrovskis ein. "Ich kann ehrlich sagen, dass ich bei keinem anderen Thema ein derart weites Spektrum von gegensätzlichen Auffassungen und Ansätzen gesehen habe." Nach der Vorstellung des Pakets hagelte es Kritik.
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So bemängelte der europäische Verbraucherverband BEUC, mit diesen Vorgaben bestehe weiter das Risiko von "Greenwashing", zumal klimaschädliche Aktivitäten wie Waldwirtschaft und Bioenergie einbezogen seien. "Diese Pläne laufen darauf hinaus, den Green Deal der EU zu unterlaufen", monierte BEUC.
Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber warnte bereits vor zu viel Bürokratie und erklärte: "Allein mit Offenlegungspflichten wurde noch kein Problem gelöst, Berichtspflichten generieren aber viel Bürokratie. Man muss sich also sehr genau fragen, ob wirklich alles, was die Kommission vorschlägt, auch tatsächlich gebraucht wird."
Der sogenannte delegierte Rechtsakt zur Taxonomie soll Ende Mai verabschiedet werden. Der Richtlinienvorschlag geht ins Gesetzgebungsverfahren und dürfte erst in einigen Monaten konkreter werden.
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