Mazars findet schwerwiegende Mängel bei Kreditvergabepraxis der Grenke Bank

(Korrigierte Fassung: Stellt in der Unterüberschrift klar, dass das Kreditgeschäft der Grenke Bank nur mit kleinen und mittleren Unternehmen eingestellt wurde.)
In der Causa Grenke sind neue Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars bekannt geworden. Laut Bericht hätten sich keine Feststellungen ergeben, die an dem rechtlichen Bestand und wirtschaftlichen Gehalt der Leasingverträge mit ausstehenden Forderungen in Höhe von rund 5,6 Mrd. Euro zweifeln lassen, schreibt der Grenke-Konzern in einer Ad-hoc-Mitteilung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag.
Doch der Zwischenbericht enthalte auch wesentliche Kritikpunkte, darunter die Kreditvergabepraxis der Grenke Bank, nicht öffentlich gemachte "Related Party"-Transaktionen und die fragwürdige Bewertung der Risikovorsorge.
Die BaFin hatte Mazars im Herbst 2020 mit der Sonderprüfung mandatiert, nachdem der Shortseller Fraser Perring tiefgreifende Anschuldigungen veröffentlicht hatte.
Kein Hinweis auf Geldwäsche
Mazars zufolge habe sich auch der Vorwurf der Geldwäsche nicht bestätigt. "Insgesamt zeichnet sich kein systematischer Bedarf für Goodwill-Abschreibungen (engl. Impairments) auf erworbene Franchiseunternehmen ab. Die Wertansätze seien "trotz methodischer Defizite" vertretbar", heißt es in der Mitteilung.
Wesentliche Kritikpunkte
Der Bericht von Mazars enhalte jedoch ebenso wesentliche Kritikpunkte:
- So halte Mazars es für geboten, die Franchiseunternehmen zu konsolidieren.
- Kritisiert wurden zudem Abläufe in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der Grenke Bank,
- der Prozess der Geldwäscheprävention,
- sowie die nicht erfolgte Offenlegung nahestehender Personen (Related Parties) in früheren Jahresabschlüssen.
- Darüber hinaus fänden sich in dem Bericht die bereits bekannten Feststellungen im Bereich Interne Revision und Compliance.
Geldwäscheprävention teilweise nicht effektiv
Mazars weise darauf hin, dass die internen Kontrollmaßnahmen von Grenke in Bezug auf die Geldwäscheprävention in Teilen "nicht effektiv" seien und die sachliche wie auch personelle Ausstattung der Funktion des Geldwäschebeauftragten "wesentliche Mängel" aufweise.
Mazars zufolge gebe es keine Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts, das mit seinen Leasingforderungen von 5,6 Mrd. Euro das Kerngeschäft von Grenke darstelle. Dieser Befund bestätige die Zwischenergebnisse der laufenden KPMG-Prüfung vom Dezember 2020.
Im Zusammenhang mit den Leasingforderungen habe Mazars auch die Händlerüberwachung durch Grenke überprüft. Grenke arbeitet nach eigenen Angaben aktuell mit rund 36.000 Händlern zusammen, die die Leasingbeziehung zum Endkunden vermitteln. Mazars habe Schwächen im internen Kontrollsystem identifiziert. Nach Auffassung von Grenke müsse dieser Sachverhalt überprüft werden. Mazars habe allerdings keine Anhaltspunkte für den Vorwurf des systematischen Betrugs durch Händler gefunden.
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Feststellungen zum internen Kontrollsystem und Compliance
Der Bericht enthalte ebenso Feststellungen zu fehlenden oder nicht wirksamen prozessabhängigen Kontrollen im internen Kontrollsystem sowie "schwerwiegende Feststellungen zur internen Revision und Compliance-Organisation". Die beiden letztgenannten decken sich weitestgehend mit den Kritikpunkten der BaFin, über die Grenke im Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden, Ernst-Moritz Lipp, vom 8. Februar informiert hatte und die zum Rücktritt des Vorstandsmitglieds Mark Kindermann geführt hatten.
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Der Vorstand habe damit begonnen, auf Basis dieser Feststellungen das interne Kontrollsystem maßgeblich weiterzuentwickeln, heißt es dazu.
Neuwürdigung der Bilanzierung des Franchisegeschäftes
Ein wesentlicher Kritikpunkt von Mazars betreffe die Bilanzierung der Franchiseunternehmen. Mazars sei der Auffassung, dass diese bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser Einschätzung habe der Vorstand nach Rücksprache mit dem Abschlussprüfer KPMG die Bilanzierung des Franchisegeschäftes neu gewürdigt.
Die Gesellschaft sehe unter Einbezug aller vorliegenden Informationen mehr Anhaltspunkte dafür, dass die Franchiseunternehmen unabhängig von den Eigentümerstrukturen aufgrund einer faktischen Kontrolle nach IFRS 10 bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen.
Aufgrund dieser Neueinschätzung werden im Konzernabschluss für 2020 auch die Vergleichszahlen für 2019 korrigiert und dargestellt, kündigt Grenke an. Die Konzernabschlüsse der Vorjahre bleiben unangetastet.
Der Shortseller Fraser Perring hatte zuvor die Neubewertung der Jahresabschlüsse vergangener Jahre gefordert - weit über 2019 hinaus.
Goodwill im Grundsatz werthaltig
Mazars bestätige, dass keine systematischen Fehler bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills auf bereits erworbene Franchiseunternehmen gemacht wurden. Die Wertansätze des Goodwills seien trotz methodischer Defizite im Einzelfall vertretbar.
Bei der Bewertung der ehemaligen Franchisenehmer zum Zeitpunkt des Kaufs sei es sowohl zu Abweichungen von dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreismechanismus nach oben als auch nach unten gekommen. Die Kaufpreise seien dabei nicht systematisch überzeichnet gewesen.
Auf Kaufpreisabweichungen hatte bereits Warth & Klein Grant Thornton (WKGT) in seiner gutachtlichen Stellungnahme vom Dezember 2020 hingewiesen, war jedoch laut Grenke-Mitteilung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Käufe der 17 Franchiseunternehmen gesamthaft für die Grenke AG als positiv bezeichnet werden könnten.
Mazars kritisiere in diesem Kontext die Rendite der CTP sowie der übrigen Finanzinvestoren ex post als überhöht. Das schließt Mazars aus einer Analyse der Top 10-Erwerbe nach der Höhe des Goodwills. Dabei weise Mazars darauf hin, dass bei den Franchisebeteiligungen zwischen 2003 und 2018 Rückflüssen von 62,6 Mio. Euro Investitionen von 7,2 Mio. Euro gegenüberstanden. Auf die in der Vergangenheit nicht erworbenen Franchiseunternehmen entfielen Verluste von 6,5 Mio. Euro, die in den 62,6 Mio. Euro nicht enthalten seien.
Vollkonsolidierung habe keine Auswirkung auf Cashflow
Die rückwirkende Vollkonsolidierung führe zu einer veränderten Darstellung der Unternehmenserwerbe, "und zwar ausschließlich in der Konzernbilanzierung nach IFRS", schreibt Grenke. Das habe keine Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns.
Für die erworbenen Franchiseunternehmen, die nach dem 31. Dezember 2012 und somit seit Inkrafttreten des IFRS 10 erworben wurden, werde kein Goodwill in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Bilanzierung der Unternehmenskäufe erfolge direkt über das Eigenkapital. Dieses reduziere sich gegenüber der bisherigen Darstellung um rund 90 Mio. Euro.
Bilanzielle Eigenkapitalquote bei rund 16 Prozent
Nach vorläufigen Berechnungen liegt die bilanzielle Eigenkapitalquote bei rund 16 Prozent, was dem Zielniveau des Konzerns entspricht, schreibt Grenke. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalquote sei dieser Effekt hingegen weitgehend neutral, da das aufsichtsrechtlich relevante Eigenkapital immer um immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielsweise den Goodwill bereinigt wird.
Durch die Konsolidierung der Franchiseunternehmen werde der Hinweis von Mazars obsolet, wonach für das ehemalige Franchiseunternehmen in Kroatien bereits zum 31. Dezember 2019 ein Impairment in Höhe von circa 8 Mio. Euro festzustellen gewesen wäre. Da nach der neuen Bilanzierung für die Gesellschaft in Kroatien kein Goodwill mehr in der Bilanz angesetzt wird, bedürfe es auch keiner Abschreibungen.
Die Vollkonsolidierung der Franchiseunternehmen wäre im Geschäftsjahr 2019 nahezu ergebnisneutral gewesen. Auf das Geschäftsergebnis 2020 wirkt sie sich aufgrund der entfallenden Goodwillabschreibungen positiv aus.
Mängel im Kundenkreditgeschäft der Grenke Bank
Mehrere Mängel führe der Mazars-Bericht bei der Tochtergesellschaft Grenke Bank auf. Dazu zählten Verstöße gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die sich auf Beanstandungen im Kundenkreditgeschäft beziehen. Konkret aufgeführt seien eine Reihe von Kreditvergaben, bei denen entweder keine beziehungsweise keine ausreichenden Sicherheiten gewährt wurden oder die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer nicht ausreichend überprüft wurde.
Im Kern gehe es um Kredite an kleine und mittlere Unternehmen im Volumen von circa 37 Mio. Euro und damit einen sehr geringen Teil der Konzern-Bilanzsumme von mehr als 7 Mrd. Euro. Im Übrigen hatte die Bank bereits seit Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie kein weiteres Neugeschäft angenommen und jetzt beschlossen, dieses Kreditgeschäft einzustellen. Mazars stufe die Mängel als "schwerwiegend" ein.
Das gilt auch für die Geldwäscheprävention der Bank, die nach Einschätzung von Mazars die gesetzlichen Regeln nicht voll erfüllt. Mazars hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grenke Bank systematisch und aktiv der Geldwäsche Vorschub geleistet habe.
Fragwürdige Berechnung der Risikovorsorge
Ein weiterer Kritikpunkt von Mazars betreffe die Methodik zur Berechnung der Risikovorsorge nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9. Es wurden demnach Modell- und Dokumentationsschwächen festgestellt. Hinsichtlich des Modells merke Mazars unter anderem an, dass Grenke bisher keine makroökonomischen Faktoren berücksichtigt hat.
Zu makroökonomischen Faktoren zählt auch die wirtschaftliche Auswirkung der Corona-Pandemie - für diese scheint Grenke zuvor keine Adjustierung der Riskovorsorge vorgenommen zu haben.
Daraufhin entgegnet der Konzern, weiterhin an seinen modellbasierten Ansätzen auf Basis statistischer Verfahren festhalten zu wollen. Grenke habe diese jedoch im Sinne des Standards erweitert, ohne dass sich daraus "nennenswert veränderte Einschätzungen zur Höhe der Risikovorsorge ergeben" hätten.
Abermals Erweiterung des Vorstands angedacht
Grenke nehme die genannten kritischen Punkte "sehr ernst", bekräfitgt der Konzern laut Mitteilung. Unter anderem plane das Unternehmen, die Instrumente und Prozesse zur Kreditvergabe und zur Geldwäsche-Prävention "zügig und umfassend zu überarbeiten" und den Vorstand der Grenke Bank zu verstärken. Bereits im Januar 2021 erweiterte der Konzern den Vorstand um die neue Chief Risk Officer, Isabel Rösler - die eigentlich laut vorheriger Aussagen die Bereiche Geldwäsche und Compliance übernehmen solle.
Zuvor war das langjährige Vorstandsmitglied, Mark Kindermann, von allen Grenke-Mandaten zurückgetreten, nachdem die BaFin dem Konzern ein Anhörungsschreiben zugestellt und angekündigt hatte, nach Ablauf einer Frist zur Stellungnahme über eine Abberufung von Kindermann als Vorstand zu entscheiden. Basis dafür waren wesentliche Kritikpunkte im Bereich Compliance und die Related Parties betreffend.
Grenke-Vorstand Mark Kindermann legt mit sofortiger Wirkung seine Ämter nieder
Related Parties in die Anhangsangaben aufgenommen
Mazars habe kritisiert, dass Corina Stingaciu im Konzernrechnungswesen nicht als nahestehende Person ("Related Party") identifiziert wurde, obwohl die Beziehung zu Wolfgang Grenke innerhalb des Grenke-Konzerns bekannt gewesen sei.
Nach den nunmehr vorliegenden Informationen führe Grenke sie und die von ihr beherrschten Gesellschaften im Jahresabschluss 2020 als Related Parties und macht diese Angaben vorsorglich auch für das Vorjahr. Auswirkungen auf das Zahlenwerk habe dies nicht, schreibt Grenke.
Zuvor hatten FinanzBusiness-Recherchen ergeben, dass Wolfgang Grenke bereits im Jahr 2000 eine Related-Party-Transaktion getätigt hatte, ohne sie im Konzernbericht anzugeben.
Grenke und das Mysterium der "Related party"-Transaktionen
Nachsteuerergebnis im oberen zweistelligen Mio.-Bereich erwartet
Grenke teilte zudem die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020 mit: Demnach sei ein Nachsteuerergebnis im oberen zweistelligen Millionenbereich zu erwarten. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 lag bei rund 16 Prozent. Das Unternehmen verfüge über eine Nettoliquidität von 1,29 Mrd. Euro zum 22. Februar dieses Jahres, schreibt Grenke.
Unternehmenskalender 2021 nicht öffentlich
Insbesondere aufgrund der zeitaufwendigen Prüfungen sei es zu erheblichen Verzögerungen gekommen, weshalb noch kein Unternehmenskalender 2021 festgelegt werden konnte.
Das Testat für den Konzernjahresabschluss werde im zweiten Quartal 2021 erwartet. Über die abschließenden Ergebnisse der Prüfung zum 31. Dezember 2020 wird KPMG im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk berichten, stellt Grenke in Aussicht.
"Sehr enge Abstimmung" mit Wirtschaftsprüfern
Der Vorstand befinde sich weiterhin in "sehr enger und konstruktiver Abstimmung" mit KPMG zur normalen Jahresabschlussprüfung sowie mit den anderen prüfenden Gesellschaften bei den laufenden Sonderprüfungen.
Risikovorständin Rösler verantworte die Koordination mit der BaFin und überwache die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Basis der Prüfungsergebnisse. Im Aufsichtsrat habe Jens Rönnberg als interimistischer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender diese Aufgabe übernommen, der im November 2019 zu Grenke gestoßen war.