Streit um Verwahrentgelt landet vor Verwaltungsgericht

Verwahrentgelte einzuführen, bedeutet für Banken und Sparkassen selten juristischen Ärger, doch auch hier gibt es Ausnahmen: Beleg dafür ist ein Verfahren, das derzeit beim Verwaltungsgericht Frankfurt läuft. Im Zentrum des Streits steht die Frage, was bei Bestandskunden aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) erlaubt ist.
Wann greift eine Vertragsveränderung?
Eine Gerichtssprecherin schildert den Fall, um den es in dem Verfahren geht, so: In den Jahren 2017 und 2018 habe eine Bank aus Hessen ihren Kunden formlos mitgeteilt, dass sie für Einlagen ab einem Betrag von 250 Euro künftig eine Gebühr erhebe. Der Zinssatz, den Kunden zahlen sollten, lag der Sprecherin zufolge bei 0,4 Prozent – in der Höhe des zu der Zeit üblichen Einlagenzinses der EZB.
Als die BaFin davon erfuhr, begann der Ärger: Die Finanzaufsicht schickte der Bank eine Untersagungsverfügung.
"Die Behörde moniert, dass mit einem formlosen Schreiben keine angemessene Vertragsveränderung stattgefunden habe", sagte die Sprecherin zu FinanzBusiness und bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. "Es ging also lediglich um die Art und Weise, wie die Bank vorgegangen ist, nicht um das Grundsätzliche."
Verfahren läuft bereits seit mehr als einem Jahr
Hätte die Bank die Untersagungsverfügung akzeptiert, wäre allerdings nie ein Verfahren in Gang gekommen: Nun aber stellt sich die Bank gegen die BaFin, aller Voraussicht nach sehen sie sich dazu vor Gericht. Laut der Sprecherin läuft das Verfahren bereits seit gut einem Jahr - Namen nennt sie auf Nachfrage von FinanzBusiness nicht, auch keinen Termin. Die BaFin war für eine Stellungnahme kurzfristig nicht erreichbar.