Bund setzt Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende aus

Chefvolkswirte und Bankenverband haben die Entscheidung heftig kritisiert, Unternehmen weiterhin von der Insolvenzantragspflicht zu befreien. Sie warnten vor einer steigenden Zahl an Zombie-Firmen und faulen Krediten.
Chefvolkswirte und Bankenverband kritisieren Moratoriumsverlängerung
Die Warnungen verhallten aber im politischen Berlin. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am Donnerstag mitteilte, ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht jetzt in Kraft getreten. Es gilt vorerst bis zum Jahresende, ursprünglich sollte die Regelung bereits Ende September auslaufen.
Zahlungsunfähig ist zahlungsunfähig
Unternehmen, die durch die Pandemie wirtschaftlich in eine Schieflage geraten und aktuell überschuldet sind, gewinnen also an Zeit – aber nur sie: Wer bereits zahlungsunfähig ist, kann sein finanzielles Probleme nicht aufschieben.
"Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden", heißt es dazu aus dem BMWi. Anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestünden bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.
Lambrecht kommt mit ihrem Vorschlag nicht ins Ziel
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zuletzt noch vorgeschlagen, die Insolvenzantragspflicht bis Ende März 2021 auszusetzen. Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei signalisierte zunächst zwar Unterstützung, betonte da aber schon, dass eine Verlängerung bis ins neue Jahr aus Sicht seiner Fraktion zu lang sei: "Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können."
Lambrecht will Pflicht zum Insolvenzantrag bis Ende März aussetzen