Regierung will Schuldner bei Inkassogebühren entlasten

Inkassounternehmen ziehen jährlich rund 23 Mio. Euro ein
Bundesministerium der Justiz | Foto: Picture-Alliance
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DPA

Wer mit Zahlungen in Verzug gerät, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig niedrigere Inkassogebühren zahlen. Eine entsprechende Regelung beschloss das Kabinett am Mittwoch. "Wer eine Rechnung übersieht, kann schnell in ein Inkassoverfahren geraten", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die geforderten Gebühren stünden oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand und zur Höhe der Forderung. "Mit dem neuen Gesetz werden wir die Gebühren senken und damit dieser unfairen Praxis einen Riegel vorschieben."

Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen. 

Neue, niedrigere Wertstufe eingeführt
Bei Forderungen zwischen 50 und 500 Euro, die laut Ministerium etwa 60 Prozent aller Fälle ausmachen, würden damit künftig noch 27 Euro fällig. Bislang werden durchschnittlich 59,40 Euro verlangt, wenn die Forderung auf das erste Mahnschreiben hin beglichen wird. In einer neu eingeführten, niedrigeren Wertstufe bis 50 Euro würden dann noch 18 Euro fällig. 

Vorgesehen ist auch, dass Verbraucher schon beim Vertragsschluss oder spätestens bei der Mahnung erfahren müssen, welche Inkassokosten bei Verzug auf sie zukommen können. Nach Angaben des Ministeriums beauftragen Gläubiger in Deutschland Inkassounternehmen jährlich mit der Einziehung von Forderungen in Höhe von etwa 23 Millionen Euro.

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